4. VO-Änderung ab 18.12.2021 für Sportler
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung vom 18.12.2021 tritt die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie vom Senat am 14.12.2021 beschlossen in Kraft und soll bis zum 14.01.2022 Gültigkeit behalten. Für die Sportausübung selbst hat sich weder bei ungedeckten noch bei gedeckten Sportstätten eine Änderung ergeben.
