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Info zur 4. VO

rotes Logo mit Berliner Bären

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss mit Wirkung zum 15.01.2022 zum zweiten Mal geändert. Auch dieses Mal gab es hierzu wieder eine Abstimmung aller Berliner Sportämter, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Berliner Fußballverband und dem Landessportbund Berlin.

Die Regelungen für die Sportausübung (Trainings- und Wettkampfbetrieb) wurden nicht geändert. Nach dem Wortlaut der neuen Verordnung hat eine Auffrischungsimpfung (das sogenannte „Boostern“) keine Auswirkungen auf die Testsituation im Sport – es bleibt also alles wie bisher. Sie werden weiterhin aktuell informiert.

Für Zuschauende besteht nach der Verordnung die Möglichkeit, den zusätzlichen Test durch eine Boosterimpfung zu ersetzen. Dies ist nur möglich, wenn der Bereich der Zuschauenden vom Sportlerbereich durch eine vorhandene Tribüne oder Galerie klar getrennt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kolbe

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung, Kultur und Facility Management,

Schul- und Sportamt