Stand: 22.01.2022
Benötigte Nachweise
Sport im Freien ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
Sporttreibende ab 18 Jahren Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest
Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien Schülerausweis
Sporttreibende unter 18 Jahren während der Ferien Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest
Betreten eines Umkleidegebäudes Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske
Nutzen der Außentoiletten mit eigenem Zugang Medizinische Maske
Sport in gedeckten Sportstätten ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
Sporttreibende ab 18 Jahren Geimpft oder Genesen
UND POC oder PCR oder Selbsttest oder Geboostert UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien Schülerausweis
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Sporttreibende unter 18 Jahren während der Ferien Geboostert oder POC oder PCR oder Selbsttest
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sind Ärztliches Attest und PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Übungsleitende, die nicht geimpft und nicht genesen sind POC oder PCR (Selbsttest ist nicht ausreichend)
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Kader- und Berufssportler Geimpft oder Genesen oder PCR
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung Teilnehmende am Rehasport oder ärztlich verordnetem Funktionstraining
(gilt für Teilnehmende und Übungsleitende) In Gruppen bis 10 Teilnehmende:
Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
In Gruppen ab 11 Teilnehmenden:
Geimpft oder Genesen
UND POC oder PCR oder Selbsttest oder Geboostert UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Zuschauende Geimpft oder Genesen
UND POC oder PCR oder Geboostert
UND medizinische Maske
Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)
Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)
POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)
PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich
Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)
Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs
Geboostert: Nachweis über eine bereits erhaltene Auffrischungsimpfung (mindestens die dritte Impfung)