Suche
Suche Menü

Aktuelle Neuigkeiten zur 4. VO

Stand: 22.01.2022

Benötigte Nachweise

Sport im Freien         ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

Sporttreibende ab 18 Jahren     Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest

Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien     Schülerausweis

Sporttreibende unter 18 Jahren während der Ferien       Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest

Betreten eines Umkleidegebäudes Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske

Nutzen der Außentoiletten mit eigenem Zugang    Medizinische Maske

Sport in gedeckten Sportstätten         ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

Sporttreibende ab 18 Jahren     Geimpft oder Genesen

UND POC oder PCR oder Selbsttest oder Geboostert UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien     Schülerausweis

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende unter 18 Jahren während der Ferien       Geboostert oder POC oder PCR oder Selbsttest

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sind  Ärztliches Attest und PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Übungsleitende, die nicht geimpft und nicht genesen sind        POC oder PCR (Selbsttest ist nicht ausreichend)

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Kader- und Berufssportler       Geimpft oder Genesen oder PCR

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung Teilnehmende am Rehasport oder ärztlich verordnetem Funktionstraining

(gilt für Teilnehmende und Übungsleitende)      In Gruppen bis 10 Teilnehmende:

Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

In Gruppen ab 11 Teilnehmenden:

Geimpft oder Genesen

UND POC oder PCR oder Selbsttest oder Geboostert UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Zuschauende     Geimpft oder Genesen

UND POC oder PCR oder Geboostert

UND medizinische Maske

Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)

Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)

POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)

PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich

Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)

Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs

Geboostert: Nachweis über eine bereits erhaltene Auffrischungsimpfung (mindestens die dritte Impfung)