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4. VO-Änderung ab 18.12.2021 für Sportler

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung vom 18.12.2021 tritt die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie vom Senat am 14.12.2021 beschlossen in Kraft und soll bis zum 14.01.2022 Gültigkeit behalten.

Für die Sportausübung selbst hat sich weder bei ungedeckten noch bei gedeckten Sportstätten eine Änderung ergeben.

Änderungen bei den Testszenarien

Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren benötigen während der Schulferien ebenfalls einen negativen Test, ein Schülerausweis reicht hier als Nachweis nicht aus.

Die in den öffentlichen Medien kommunizierten Absichten, dass es Testerleichterungen für Personen mit sogenannter „Boosterimpfung“ gibt, ist nicht in der Verordnung enthalten. Es ist auch nicht bekannt, ob, wann und in welcher Form eine solche Regelung aufgenommen werden soll.

Übersicht der jeweiligen Szenarien – wer muss wann welche Nachweise erbringen?

 Benötigte Nachweise
Sport im Freien
Sporttreibende ab 18 JahrenGeimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest
Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der FerienSchülerausweis
Sporttreibende unter 18 Jahren während der FerienGeimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest
Betreten eines UmkleidegebäudesGeimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske
Nutzen der Außentoiletten mit eigenem ZugangMedizinische Maske
Sport in gedeckten Sportstätten
Sporttreibende ab 18 JahrenGeimpft oder Genesen UND POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der FerienSchülerausweis UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Sporttreibende unter 18 Jahren während der FerienGeimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sindÄrztliches Attest und PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Übungsleitende, die nicht geimpft und nicht genesen sindPOC oder PCR (Selbsttest ist nicht ausreichend) UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Kader- und BerufssportlerGeimpft oder Genesen oder PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
Teilnehmende am Rehasport oder ärztlich verordnetem Funktionstraining (gilt für Teilnehmende und Übungsleitende)In Gruppen bis 10 Teilnehmende: Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung   In Gruppen ab 11 Teilnehmenden: Geimpft oder Genesen UND POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
ZuschauendeGeimpft oder Genesen UND POC oder PCR UND medizinische Maske

Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)

Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)

POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)

PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich

Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)

Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs