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Einladung zur Jahreshauptversammlung

Antrag auf Satzungskonsolidierung zur JHV am 20. 03. 2026

1. Satzung des SC Eintracht Berlin e.V.

§ 1 Der Verein trägt den Namen „Sportclub Eintracht Berlin e.V.

  • Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr.11867 Nz eingetragen.
  • Der Verein ist Mitglied in den Sportverbänden des Landessportbundes, deren Sportarten im Verein betrieben werden.

§ 2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des   Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung der Sportarten: Boxen, Fußball, Gymnastik, Handball, Kegeln, Leichtathletik, Schach, Schwimmen, Tennis, Tischtennis, Volleyball, Kampfsport, Cheerleading, Armwrestling und Sportakrobatik und Bergsteigen

Der Verein fördert den Kinder- / Jugend- / Erwachsenen- / Breiten- /Wettkampf- / Gesundheits- und Behinderten- / und Seniorensport.Die Mitglieder sind berechtigt, am regelmäßigen Training und an Wettkämpfen teilzunehmen.

  • Der Verein fördert den Kinder-/Jugendsport durch die Ausübung des SportJugendClubs Hellersdorf und den Deutschen Motorik Tests im Rahmen des Programms BERLIN HAT TALENT. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Organe des Vereins (§6) können für ihre Tätigkeiten im Dienst des Vereins nach Präsidiumsbeschluss und Haushaltslage eine angemessene Entschädigung erhalten.

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft das Präsidium. Gleiches gilt für Vertragsinhalte und – Bedingungen.

  • Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Der Verein räumt allen Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte und gleichen Zugang zu allen Ämtern ein. Er fördert eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im organisierten Sport, wahrt den Grundsatz parteipolitischer, sowie konfessioneller Neutralität und vertritt die Grundsätze religiöser, ethischer und weltanschaulicher Toleranz. Er verurteilt rassistische, verfassungsfeindliche Bestrebungen. Er tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen und bietet nur solchen Menschen die Mitgliedschaft an, die sich zu freiheitlichen demokratischen Grundsätzen bekennen.
  • Der Verein tritt jeglicher Diskriminierung-insbesondere auf Grund von Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, körperlicher Merkmale, gesellschaftlicher Stellung, sozialer Herkunft, physischer/psychischer Einschränkungen oder Behinderung, Staatsangehörigkeit, ethnische Zugehörigkeit oder Herkunft, Religion, Weltanschauung, sowie Alter- entschieden und aktiv entgegen.
  • Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren.

§ 4 Mitglied kann jede natürliche und juristische Person und jeder nicht rechtsfähige Verein werden.

  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§ 5 Die Jugend des Vereins ist in der Jugendabteilung zusammengeschlossen.Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der mit der Mittelgewährung gegebenen Vorschriften.

Die Jugendabteilung wählt den Jugendobmann.

  • Die Jugendabteilung gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine eigene Jugendordnung.

§ 6 Die Organe des Vereins sind – die Mitgliederversammlung und das Präsidium.

§ 7 Die Mitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern. Minderjährige haben kein Stimmrecht.

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal eines Geschäftsjahres, statt.
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Antrag von einem Drittel der

stimmberechtigten Mitglieder oder auf Beschluss des Präsidiums statt.

  • Die Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 4 Wochen durch das Präsidium schriftlich einzuberufen.

Die Tagesordnung ist dabei schriftlich mitzuteilen. Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Präsidium eingegangen sein.

§ 8 Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl des Präsidiums und Bestätigung des von der Jugendabteilung gewählten Jugendobmannes
  • Entlastung des Präsidiums
  • Beitragsfestsetzung
  • Festlegung des Haushaltsplanes für das der Mitgliederversammlung folgende Geschäftsjahr
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Präsidenten und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 9 Das Präsidium besteht aus:

dem Präsidenten

  • dem Vizepräsidenten
  • dem Vizepräsidenten
  • dem Schatzmeister
  • dem Hauptsportwart
  • dem Jugendobmann
  • dem Schriftführer
  • dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit / PR
  • Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der Schatzmeister. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.

Im Innenverhältnis gilt, dass die Vizepräsidenten nur vertreten, wenn der Präsident verhindert ist.

  • Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf 3 Jahre gewählt. Die

Präsidiumsmitglieder bleiben bis zur Durchführung der Neuwahl im Amt. Scheidet ein Präsidiumsmitglied innerhalb seiner Amtszeit aus, so wird sein Amt kommissarisch durch ein anderes vom Präsidium gewähltes Präsidiumsmitglied verwaltet. Eine Nachwahl kann auf der nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.

  • Die Geschäftsführung des Vereins kann einem Geschäftsführer übertragen werden. Er muss nicht Mitglied des Präsidiums sein.
  • Der Geschäftsführer unterliegt der Weisung und der Aufsicht des Präsidiums.

§ 10 Das Präsidium hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Bildung von Ausschüssen nach eigenem Ermessen
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Zu Änderungen der Satzung, die gesetzlich erforderlich sind oder werden, ist das Präsidium ermächtigt.
  • Sonstige Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden

§ 11 Der Beitrag wird durch das Präsidium empfohlen.

  • Der Beitrag ist jeweils am ersten Tag des Geschäftsjahres fällig. Die Abteilungen legen die Termine und Höhe eigenständig fest.

§ 12 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss.

  • Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Präsidiums.

Er kann erfolgen wegen groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins, als solcher gilt insbesondere:

  • vereinsschädigendes Verhalten
  • grober Verstoß gegen die Satzung
  • Beitragsrückstandes von mindestens 6 Monaten
  • Der Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Halbjahresende möglich und muss dem Präsidium in Textform erklärt werden.

§ 13 Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür eigens einzuberufende Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.

  • Liquidatoren sind der Präsident und der Schatzmeister. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.
  • Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß

§ 3 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, dem Landessportbund Berlin e.V. zu, der es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Sports im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat.

§ 14

Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

            Berlin, 20. 03. 2026

31. Sportehrung des Bezirkssportbundes im FFM

Liebe Sportfreunde,
 
es ist wieder so weit! Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und der Bezirkssportbund Marzahn-Hellersdorf e.V. ehren im 31. Jahr besondere Leistungen aus der Welt des Sports in unserem Bezirk für das Sportjahr 2025. Geehrt werden in diesem Jahr wieder Sportlerinnen und Sportler aus folgenden Kategorien: Sportliche ErfolgeGeehrt werden Sportler/innen und Mannschaften unseres Bezirkes, die 2025 Titel sowie auch herausragende Erfolge in Meisterschaften und offiziellen sportlichen Wettkämpfen errungen haben. Ausgezeichnet wird in den Kategorien Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren und Mannschaften. Engagement im VereinslebenDarüber hinaus zeichnen wir besonderes Engagement in der Kategorie „Vereinsleben“ aus. Geehrte werden Trainer/innen/, Übungsleiter/innen und Ehrenamtliche. Zudem wird ein Sonderpreis für Mädchen- und Frauenförderung verliehen. 
 
Rufus Starker wurde in der Altersklasse 10-14 Jahre unter allen Sportlern für seine Leistung als 3-facher Berliner Meister im Einzel, Doppel und in der Mannschaft der C-Schüler, mit dem 1. Platz ausgezeichnet. 
 
 
 
Rene Rau wurde als langjähriger Jugendtrainer ausgezeichnet. 
 
Euch Beiden gilt ein Herzliches Dankeschön für eure tollen Leistungen.
 Auch unsere Boxer wurden ausgezeichnet, u. a. Luis Kranz (Deutscher Meister 35 Kg), sowie Gleb Ponomarenko (U18).
Während der Veranstaltung präsentierte sich die Abteilung Paragon mit ihrer sehr guten Kampfsportvorführung.

TT-Oldie- Story

Liebe Sportfreunde, an dieser Stelle möchten wir heute einen ganz besonderen Sportfreund würdigen. Er ist nicht nur ein fester Bestandteil unserer Gemeinschaft, sondern auch der älteste noch aktive Spieler unter uns. Vor gar nicht allzu langer Zeit – genauer gesagt am 18.12.2025 – durften wir mit ihm seinen 92. Geburtstag feiern.Hanns-Rainer Schietzelt, geboren 1933 in Chemnitz, blickt auf ein bewegtes Leben zurück. Schon als Kind erlebte er den Zweiten Weltkrieg und dessen Ende. Im März 1945 wurden sie in Chemnitz ausgebombt und seine Familie zog nach Waldheim bei Dresden. Seine Liebe zum Tischtennis begann 1946, im Alter von 13 Jahren, an der Luther-Schule in Waldheim – an einem Tisch mit Linoleumbelag und im Wohnzimmer von Freunden. Die Zeiten waren schwer, es gab wenig Material: Kaputte Bälle wurden mit viel Einfallsreichtum und etwas Aceton wieder zusammengesetzt – aus zwei mach eins, denn es gab ja nichts.Schon bald wurde Hanns-Rainer Mitglied der BSG Rosodont Waldheim, wo er erstmals Turnhallenluft schnupperte und an Wettkämpfen teilnahm. Mit viel Begeisterung, wenn auch mit wenig Anleitung, ging es zu den ersten Punktspielen.Nach seinem Umzug 1951 wieder nach Chemnitz trat er der BSG FEWA Chemnitz, später Chemie Karl-Marx-Stadt, bei. Ab 1953 studierte er fünf Jahre an der Verkehrshochschule Dresden und spielte dort aktiv für die HSG, sowohl im Punktspielbetrieb als auch bei Spielen im Wohnheim – unter anderem mit großartigen vietnamesischen Mitstudenten. Nebenbei engagierte er sich in Dresden sogar als Schriftführer bei dem KFA-Tischtennis.Nach dem Studium ging es zurück nach Karl-Max-Stadt in die 2. Kreisklasse – immer begleitet von seiner großen Leidenschaft für den Sport. 1960 führte ihn sein Weg nach Berlin. Anfangs ohne Tischtennis, doch bald spielten Freunde gemeinsam Tischtennis, kegelten oder bowlten. In den 1980er-Jahren kam es dann auch wieder zum Tischtennisspielen mit seinem Freund Günter Horn.Ein besonderes Kapitel begann, als er zu seinem 40. Geburtstag seinem Sohn Tobias eine Tischtennisplatte schenkte. Gespielt wurde zunächst in seiner neu gebauten Garage in Neuenhagen. Schon bald jedoch war Hanns-Rainer kein ernstzunehmender Gegner mehr für seinen Sohn – Tobias entdeckte den Sport für sich, trat Rot-Weiß Neuenhagen bei und trainierte dort intensiv. Hanns-Rainer begleitete ihn sogar zu drei Wochenenden Trainingscamps nach Erdmannsdorf/Zschopautal. Und ein ganz besonderer Moment: Zu seinem 90. Geburtstag stand er gemeinsam mit seinem Sohn in Neuenhagen wieder an der Platte.Im Jahr 2002 erfuhr Hanns-Rainer, dass Bernhard Thiel im „Hellersdorfer Joker“ eine Senioren-Tischtennisgruppe ins Leben gerufen hatte. Gemeinsam mit seinem Freund Günter Horn gehörte er zu den ersten Mitgliedern. Es war eine wunderbare Zeit mit einer tollen Truppe, die Bernhard Thiel mit viel Herzblut aufgebaut hat. An dieser Stelle möchte Hanns-Rainer Bernhard Thiel ausdrücklich für seine Initiative, sein Engagement und seine Geduld danken, mit der er den Mitgliedern das Tischtennisspielen nähergebracht hat.

Als 2014 das Kapitel „Hellersdorfer Joker“ endete, fand Bernhard Thiel eine neue sportliche Heimat für die Gruppe beim SC Eintracht Berlin e. V. Dort stand eine eigene Halle und eine große Tischtennisabteilung zur Verfügung. Viele Jahre lief alles bestens – bis 2023 plötzlich bekannt wurde, dass die Halle künftig von einer nebenan gebauten neuen Schule genutzt werden sollte. Zweieinhalb Jahre Sanierungsarbeiten, Hallenteilungen und Unsicherheit führten dazu, dass sich leider einige langjährige Mitglieder verabschiedeten, was Hanns-Rainer sehr bedauert. Auch sein enger Sportfreund Bernhard Thiel musste aus gesundheitlichen Gründen kürzertreten.Trotz aller Herausforderungen ging es für Hanns-Rainer, auch teils in der Carola-Neher-Straße weiter. Dank des guten Zusammenspiels von Schul- und Sportamt, Bauleitung, Bezirksamt und Abteilungsvorstand konnte sogar während der Sanierungsarbeiten weitergespielt werden – ein starkes Zeichen für den Zusammenhalt.Zum Abschluss möchte Hanns-Rainer seinem Freund Berni noch einmal herzlich danken – für all die schönen Jahre, sein großes Engagement und die tolle Senioren-Freizeit-Truppe. Und ein Versprechen hat er uns ebenfalls gegeben:
Er möchte noch ein paar Jahre gemeinsam mit uns an der Platte stehen – mindestens bis 2027, wenn er auf 25 Jahre aktives Tischtennis in unserer Runde zurückblicken kann. In diesem Sinne:
Ein kräftiger Sport frei!

Über Hanns-Rainer Schietzelt 🏓💪

von Jens Koch

Kinderschutzsiegel für SC Eintracht Berlin e.V.

Über 70 Übungsleiter, Trainer, sowie 2 Multiplikatoren der vielen Abteilungen des Vereins haben in drei LSB Kinderschutzschulungen absolviert, um somit die Vorrausetzungen für den Erwerb des Kinderschutzsiegels vom Landessportbund zu erhalten. Am 28.01. 2026 überreichte der LSB das wichtige und erforderliche Kinderschutzsiegel an den Verein SC Eintracht Berlin e.V.

Als Multiplikatoren und Ansprechpartner für alle Mitglieder sind die Sportfreunde Christian Schmidt (), sowie Kirsten Adamik() benannt.