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Das müssen die Mitglieder jetzt wissen!

Das geht und das nicht – die Coronavirus-Lage im Verein

Ende der „Notbremse“ ab Mittwoch, 19.05.2021

Aktuell geltende Regeln für den Sport im Verein

Allgemein

  • Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht!
  • Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
  • Die Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeiten verlassen, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen.

Sport in Sporthallen ist weiterhin nur erlaubt für:

  • ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen
  • Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten

Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen!

Sport im Freien

  • Wieder möglich ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen.
  • Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Schul- und Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang.
  • Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre in Gruppen von bis zu 10 Personen inklusive Trainer/Betreuer (pro Halbfeld eines GF)
  • Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
    – zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer ohne Einhaltung eines Mindestabstandes (je eine Gruppe pro Halbfeld eines GF) oder
    – vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer ohne Einhaltung eines Mindestabstandes (je eine Gruppe pro Viertelfeld eine GF),
  • Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt!

Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können!

Der Unterschied zu den Individualsportlern ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen.
Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden. Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden.
Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.