Aktuelles zur Situation im Berliner Sport (6.12.2021)
Der Berliner Senat hat die zwölfte Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen. Diese tritt voraussichtlich am Mittwoch, den 8. Dezember 2021 in Kraft und ist dann hier einsehbar. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 2. Januar 2022 Gültigkeit. Ergänzend dazu finden Sie konkrete Maßnahmen für die einzelnen Gesellschaftsbereiche auf der Homepage der Senatskanzlei.
DAILY UPDATE:
Der Berliner Senat hat sich auf eine umfangreiche Ausweitung der 2G-Regel (erweiterte 2G-Regel) geeinigt. Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt ab dem 27. November 2021 eine erweiterte 2G-Regelung.



